Ich sitze gerade mal wieder mal bei einer guten Tasse Kaffee und mache mir so meine privaten Gedanken über...
Der Widerspruch, der sich in vielen Rechtslagen ergibt, ist im Juristendeutsch die sogenannte Gegenrede, also ein Rechtsbehelf gegen gerichtliche und auch behördliche Festmachungen.
In der Ausgabe des Hinterländer Anzeigers vom 30. Juli wurde ausführlich über die gegen die Magistratswahl vom 18. Juni 2026 eingelegten Widersprüche berichtet.
Selbstverständlich steht jeder Fraktion und jedem Stadtverordneten das gesetzlich vorgesehene Recht zu, gegen eine Wahl Widerspruch einzulegen. Dass dieses Recht wahrgenommen wird, ist Teil unseres demokratischen Systems.
Was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist der Versuch, das eigene politische Versagen der Verwaltung anzulasten und dies öffentlich über die Zeitung zu transportieren. Dafür habe ich weder Verständnis noch Sympathie.
Fakt ist: Es gehört weder zu den Aufgaben des Bürgermeisters noch der Verwaltung sicherzustellen, dass alle Stadtverordneten zu einer Sitzung erscheinen. Bekannt war der Verwaltung lediglich, dass sich der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler für die Sitzung entschuldigt hatte. Von den übrigen vier Mitgliedern der Fraktion lag keine Abmeldung vor. Dass am Ende lediglich zwei von fünf Stadtverordneten der Freien Wähler anwesend waren, hat auch mich überrascht – ändern konnte und musste die Verwaltung daran jedoch nichts.
Ebenso wenig ist es Aufgabe der Verwaltung, Fraktionen Wahlstrategien oder Rechenmodelle vorzulegen, aus denen hervorgeht, mit welcher Anwesenheit sie ihre Wahlvorschläge erfolgreich durchsetzen können. Jede Fraktion trägt dafür selbst die Verantwortung. Wer über einen Haushalt mit mehr als 30 Millionen Euro entscheidet, darf durchaus erwarten lassen, dass einfache Mehrheits- und Sitzberechnungen eigenständig vorgenommen werden können.
Hinzu kommt, dass nach dem zunächst festgestellten Wahlergebnis offenbar sogar eine Stimme aus den Reihen der Freien Wähler einem anderen Wahlvorschlag zugerechnet worden wäre. Auch hierfür kann die Verwaltung selbstverständlich keine Verantwortung tragen.
Im Zuge der nachträglichen Überprüfung wurde zudem festgestellt, dass der Wahlausschuss einen eindeutig ungültigen Stimmzettel – auf dem alle vier Wahlvorschläge angekreuzt waren – irrtümlich als gültig gewertet hatte. Dieser Fehler wurde korrigiert. An der Sitzverteilung änderte sich dadurch allerdings nichts.
Bemerkenswert ist dabei, dass einer der Widerspruchsführer selbst Mitglied des fünfköpfigen Wahlausschusses war, der die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt hat.
In einem der Widersprüche wird darüber hinaus behauptet, ein Stadtverordneter einer anderen Fraktion habe an der Wahl teilgenommen, obwohl er hierzu noch nicht berechtigt gewesen sei. Sollte dieser Vorwurf zutreffen, wäre er selbstverständlich ernst zu nehmen. Allerdings gilt auch hier: Wer einen solchen Vorwurf erhebt, sollte ihn mit nachvollziehbaren Tatsachen belegen können. Mir selbst ist während der Sitzung kein entsprechender Einwand bekannt geworden.
Am Ende bleibt für mich der Eindruck, dass versucht wird, die Verantwortung für eigene Fehler auf andere zu verlagern. Das halte ich für den falschen Weg. Politik lebt davon, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen – auch dann, wenn das Ergebnis nicht den eigenen Erwartungen entspricht.
Dies ist meine persönliche Meinung.
Natürlich müssen nun noch die Formalien abgearbeitet werden, bis die Stimmzettel gedruckt werden können. Was steht da zunächst an?
Bis zum 24. August 2026 (Montag) um 18 Uhr müssen sie sämtliche Unterlagen für die Wahl einreichen. Wer ohne eine Partei im Rücken antritt, muss mindestens 74 Unterschriften von Unterstützern beisteuern (doppelte Anzahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gladenbach).
Wer sind die 3 Kandidaten, die bisher bekannt sind?
Robert Wolfgram aus der Kernstadt hatte bereits in 2020 gesagt, dass er bei der nächsten Bürgermeisterwahl antreten werde. Diese Aussage hat er Anfang April 2026 noch einmal
in einem Interview und Zetungsbericht des Hinterländer Anzeigers bekräftigt. Er war damit der erste Kandidat, der sich für die Wahl am 01. November in Gespräch gebracht hat.
Ob er für die Fraktion Bürgernah ins Rennen geht oder von ihr unterstützt wird, stand zu diesem termin noch nicht fest.
Jörg-Michael Rose aus der Kernstadt ist der vierte genannte Kandidat. Er war mal kurzzeitig Stadtverordneter von Mai 21 bis Februar 22, gab dann sein Mandat zurück.
Im Juni wurde gemunkelt, er werde kandidaren. Aktuell sammelt er wahrscheinlich die benötigten 74 Unterschriften, die zur Unterstützung des Wahlvorschlags notwendig sind.
Mal gespannt, ob es noch weitere Kandidaten gibt. Vielleicht kommt ja noch ein unabhängiger Kandidat?
Gladenbach, 17. Juli 2026